Snus Artikel

#EuforSnus – Snus-Verbot „gültig“

Hier noch ein übersetzter Artikel von Tobacco Reporter.

Snus ban ‘valid’

Die Rauchlobby-Gruppe Forest hat die Meinung eines führenden Beraters des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisiert, nachdem er das EU-Verkaufsverbot für Snus für „gültig“ hielt.

Nach Ansicht des Generalanwalts des EuGH, Saugmandsgaard Øe, hat der Unionsgesetzgeber „die Grenzen seines Ermessens nicht überschritten, als er zu dem Schluss gelangt ist, dass die Aufhebung des Verbots des Inverkehrbringens von Tabak zum oralen Gebrauch insgesamt zu einer Zunahme der schädlichen Auswirkungen führen könnte Tabak in der EU „.

Simon Clark, Direktor der Rauchergruppe Forest, sagte, dass die Beibehaltung eines EU-weiten Snus-Verbotes Erwachsene diskriminiere, die nach einem sichereren Nikotinkonsum suchten.

„Tabak ist legal und Erwachsene sollten das Recht haben, eine Reihe von Produkten zu kaufen, von denen einige weniger schädlich sind als andere“, sagte er.

„Die Beweise deuten darauf hin, dass Snus nicht frei von Risiken ist, aber es ist deutlich sicherer als brennbare Zigaretten.

„Um den Verbrauchern die Wahl zu verweigern, auf ein alternatives Produkt zu wechseln, trotzt das Produkt mit reduziertem Risiko der Logik oder dem gesunden Menschenverstand.“

Snus ist in allen EU-Mitgliedstaaten außer Schweden verboten, und laut einem Bericht in The Local scheiterte Snus-Produzent Swedish Match in einem Versuch von 2004, die Regeln, die den Verkauf und den Export des Produkts einschränken, anzufechten. Seither hat es gegen die Gesetze des Vereinigten Königreichs, die den Verkauf von Tabak zum oralen Gebrauch verhindern, die mit der EU-Tabakrichtlinie aus dem Jahr 2014 in Widerspruch stehen, argumentiert, dass der EU-Gesetzgeber seit der früheren Entscheidung versäumt habe, die Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu berücksichtigen „. Der High Court of Justice für England und Wales bat daraufhin den EuGH zu beurteilen, ob das Verbot des Produkts gültig sei.

In einer Notiz auf seiner Website sagte Swedish Match, dass der Generalanwalt zwar festgestellt habe, dass die Verwendung von Snus weniger gefährlich sei als das Rauchen von Zigaretten, dass er dem EuGH jedoch nicht empfohlen habe, das EU-Snusverbot für ungültig zu erklären.

„Nach Ansicht des Generalanwalts verfügt der Unionsgesetzgeber in Bereichen, in denen politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen getroffen werden, über einen sehr weiten Ermessensspielraum“, heißt es in dem Vermerk. „Er stellt fest, dass es nach seiner Auffassung nicht Aufgabe des Gerichtshofs ist, die in der Sache vorgelegten wissenschaftlichen Beweise zu beurteilen, sondern empfiehlt dem Gerichtshof, diese Beurteilungen dem Unionsgesetzgeber zu überlassen.“

„Wir sind von der Meinung enttäuscht und hoffen, dass der Gerichtshof in seiner endgültigen Entscheidung zu einem anderen Ergebnis kommt“, wurde Marie-Louise Heiman, General Counsel bei Swedish Match, zitiert. „Die Begründung der Schlussanträge des Generalanwalts würde die Beurteilung der EU-Rechtsvorschriften durch das Gericht erheblich einschränken. Mit dieser Argumentation könnte fast jedes Produkt in der EU ohne eine sinnvolle gerichtliche Überprüfung verboten werden. „

Die endgültige Entscheidung wird gegen Ende des zweiten Quartals oder im dritten Quartal dieses Jahres erwartet.

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